November 2020 CFO Agenda

GUTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG ALS BASIS FÜR LANGFRISTIGEN ERFOLG

Die Corona-Pandemie motiviert CFOs, die Zukunft ihres Unternehmens im Blick zu haben und neue Freiräume für die Digitalisierung zu schaffen.

Zwei Mitarbeiter in Abstimmung über gute Unternehmensführung

Der "Deutsche Corporate Governance Kodex" ist das Standardwerk für gute Unternehmensführung in der Bundesrepublik Deutschland. Jetzt wurde er einer Generalüberholung unterzogen. Von Maximilian Franz, Investor Relations Manager, creditshelf AG. 

Wer sich in Deutschland mit guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung beschäftigt, stößt sehr schnell auf den Deutschen Corporate Governance Kodex. Das von einer 2002 eigens ins Leben gerufenen Regierungskommission zusammengestellte und überarbeitete Rahmenwerk bietet wichtige Orientierungspunkte für Unternehmer. Im Mittelpunkt steht ein ethisch fundiertes und eigenverantwortliches unternehmerisches Verhalten. Es geht um Leitung und Überwachung, die Besetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, um den sachgerechten Umgang mit Interessenskonflikten, Transparenz sowie um Vergütungsthemen bei Führungskräften. Zugeschnitten ist der Kodex auf kapitalmarktorientierte Unternehmen, die sich nach § 161 Aktiengesetz regelmäßig zu den darin aufgestellten Regeln und Empfehlungen bekennen müssen. Gleichzeitig können die Grundsätze des Kodex nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften als Anregung und Vorbild dienen – besonders denen, die über eine Börsennotierung oder Schuldscheinemission nachdenken.

Seit dem 20. März 2020 ist eine neue, stark überarbeitete Fassung des Kodex in Kraft. Das wesentliche Ziel der Änderungen war es, das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Belegschaften und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften zu fördern sowie aktuelle Best Practices in den Kodex mit aufzunehmen. 

Kapitel und Aufbau neu strukturiert

Für ein besseres Verständnis wurden die Kapitel und der Aufbau restrukturiert. Neben Grundsätzen, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, umfasst der Kodex zwei weitere Formate: Empfehlungen und Anregungen. Empfehlungen sind im Text durch die Verwendung des Wortes „soll“ gekennzeichnet. Unternehmen können zwar hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies offenzulegen und zu begründen („comply or explain“). Damit trägt der Gesetzgeber unternehmensspezifischen Besonderheiten Rechnung. Anregungen hingegen werden im Text mit dem Wort „sollte“ gekennzeichnet und können Unternehmen bei einer besseren Unternehmensführung helfen. Bei Abweichungen hiervon besteht keine Pflicht zu einer begründeten Offenlegung. 

Weitere wichtige Neuerungen sind Regelungen zur Vorstandsvergütung und zur Unabhängigkeit des Aufsichtsrats. So umfasst der Kodex jetzt Empfehlungen zur Maximalvergütung des Vorstands, zur Höhe variabler Vergütungselemente, zur Festlegung konkreter Ziele, zu Zahlungen in Form von Aktien und zu Wettbewerbsverboten. Der Aufsichtsrat hingegen wird in seiner Unabhängigkeit gestärkt. Zum einen werden nun konkrete Indikatoren an die Hand gegeben, in welchen Fällen die Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds fraglich erscheint. Zum anderen sollen die Fähigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder, ihre Kontrollaufgaben vollumfänglich wahrnehmen zu können, durch konstante Fort- und Weiterbildungen ausgebaut werden. 

Insgesamt bietet die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex ein umfassendes Paket an Grundsätzen, Empfehlungen und Anregungen zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung, die allen Unternehmen in Deutschland als Vorbild dienen sollte. Der stetige, dynamische Wandel unserer Wirtschaft und Gesellschaft stellt außerdem eines sicher: Es wird nicht die letzte Überarbeitung des Kodex gewesen sein.

 
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