Allgemeine Geschäftsbedingungen
der creditshelf AG für die
Nutzung der Plattform

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1. Allgemeines

1.1. Die creditshelf Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 33a, 60329 Frankfurt am Main, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 112087 (nachfolgend „creditshelf“) betreibt unter www.creditshelf.com eine Kreditvermittlungsplattform (nachfolgend „Plattform“). creditshelf verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c und § 34f Gewerbeordnung. Die Plattform dient dazu, Unternehmen mit Finanzierungsbedarf als Kreditnehmer (nachfolgend „Kreditnehmer“) zur Aufnahme von Krediten an eine Partnerbank zu vermitteln und ausgewählten Kreditinvestoren (nachfolgend „Investoren“) die Möglichkeit zu bieten, sich an Krediten durch den Erwerb von Forderungen zu beteiligen und damit in Kreditprojekte zu investieren. Bei der Vorbereitung und Vermarktung von Kreditprojekten können sich Kreditnehmer durch Partner, zum Beispiel Unternehmensberater (nachfolgend „Partner“) unterstützen lassen. Kreditnehmer, Investoren und Partner können die Plattform nutzen (nachfolgend zusammen „Nutzer“).

1.2. Der Kreditnehmer erhält auf der Plattform die Möglichkeit der Vermittlung eines Kreditvertrages und kann hierzu eine unverbindliche Anfrage stellen und Dokumente im Zusammenhang mit dem Kreditprojekt hochladen. Der Kreditnehmer muss einen separaten Darlehensvermittlungsvertrag mit creditshelf abschließen. creditshelf wird sich sodann um einen Kreditvertrag bemühen. Kommt es zur Kreditvermittlung, schuldet der Kreditnehmer creditshelf eine Vermittlungsvergütung auf Grundlage des Darlehensvermittlungsvertrags. creditshelf übernimmt keine Garantie und schuldet keinen Erfolg, dass eine Kreditvermittlung erfolgreich abgeschlossen wird, eine Beibringungs-, Vermittlungs-, Nachweisverpflichtung besteht nicht. Die Partnerbank trifft eine eigene Kreditentscheidung auf Grundlage einer eignen Prüfung. creditshelf gibt keine Empfehlungen für oder gegen ein Kreditprojekt ab. creditshelf erbringt keine Beratungsleistungen, insbesondere keine Anlageberatung. creditshelf tätigt keine Bankgeschäfte und erbringt keine Finanzdienstleistungen. creditshelf ist weder ein Kreditinstitut noch ein Finanzdienstleistungsinstitut nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).

1.3. Sofern der Kreditnehmer und die Partnerbank einen durch creditshelf vermittelten Kreditvertrag abschließen, zahlt die Partnerbank den Kredit direkt an den Kreditnehmer aus und kann die daraus entstandenen Forderungen (Zins und Tilgung) an die creditshelf solutions GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 165018 B (nachfolgend „creditshelf solutions“) verkaufen und abtreten sowie die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag im Wege der vollständigen Vertragsübernahme an die creditshelf solutions übertragen. Die Auszahlung eines Kredites an einen Kreditnehmer ist aufschiebend bedingt auf die Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen.

1.4. Die creditshelf solutions kann ihrerseits die erworbenen Forderungen aus dem Kreditvertrag an die Investoren im Wege einer Privatplatzierung verkaufen und abtreten, welche sich an dem Kreditprojekt beteiligen. Die creditshelf solutions bleibt dabei Vertragsinhaber und übernimmt das Servicing für die Investoren und fungiert als Sicherheitentreuhänder, soweit im Einzelfall vom Kreditnehmer Sicherheiten bestellt werden. Emittent der Forderungen ist der jeweilige Kreditnehmer. Gegenwärtig und künftig werden von creditshelf keine von Kreditnehmern emittierten Forderungen öffentlich angeboten. Die Anzahl der (Teil-) Forderungen und Investoren pro Kreditprojekt ist jeweils auf maximal 20 begrenzt. Die Nutzung der Plattform ist für die Nutzer kostenlos. Gebühren der Kreditnehmer (wie z.B. die Vermittlungsgebühr) und Investoren (z.B. für die Dienstleistung im Zusammenhang mit der Forderungsübertragung) ergeben sich aus der Gebührenübersicht, welche auf der Plattform zur Verfügung gestellt wird.

1.5. creditshelf stellt die Plattform zur Verfügung, über welche standardisierte Kreditverträge zwischen Kreditnehmern und der Partnerbank sowie standardisierte Forderungskaufverträge zwischen der creditshelf solutions und den Investoren vermittelt werden. Die Plattform darf nur in der durch creditshelf vorgesehenen Weise genutzt werden. Kreditnehmer und Investoren handeln auf der Plattform im eigenen Namen und auf eigenes Risiko. Insbesondere obliegt den Investoren eine eigenständige und eigenverantwortliche Prüfung der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Kreditprojekte sowie ihrer Geeignetheit zur Investition.

 

2. GELTUNGSBEREICH

2.1. Mit der Registrierung des Nutzers auf der Plattform kommt ein Vertragsverhältnis mit creditshelf zustande („Nutzungsvertrag“). Für diesen Nutzungsvertrag gelten diese Nutzungsbedingungen („AGB“) und die Datenschutzerklärung („Datenschutzerklärung“), welche vom Nutzer durch Registrierung akzeptiert, anerkannt und in den Nutzungsvertrag einbezogen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn creditshelf diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2.2. Der Nutzungsvertrag gilt ausschließlich für die Nutzung der Plattform und demnach nicht für die Beziehungen zwischen Kreditnehmer und Investoren, zwischen Kreditnehmer und der Partnerbank (bzw. der creditshelf solutions GmbH), zwischen Investor und creditshelf solutions und zwischen der Partnerbank und creditshelf solutions. In diesen Verhältnissen gelten gesonderte Verträge, die in ihrem Regelungsbereich diesen AGB vorgehen.

2.3. Der Nutzer kann die jeweils aktuelle Fassung der AGB und der Datenschutzerklärung, sowie der Gebührenübersicht, auf www.creditshelf.com einsehen, herunterladen, speichern und/oder ausdrucken.

 

3. VERFÜGBARKEIT DER PLATTFORM

creditshelf strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform an. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit kann Nutzern jedoch aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Sofern die Plattform der Wartung bedarf, sofern die Sicherheit der Plattform (insbesondere die Datensicherheit) dies erfordert, oder sofern creditshelf Ereignissen ausgesetzt ist, welche creditshelf selbst nicht beeinflussen kann (z.B. Mängel, eingeschränkte Verfügbarkeit oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, der Datenübertragung durch Dritte, der Energieversorgung sowie Naturkatastrophen und ähnliche Ereignisse), ist creditshelf zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Verfügbarkeit der Plattform berechtigt. Wenn Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit der Server von creditshelf zu gewährleisten oder technische Maßnahmen angezeigt sind, um den Standard der Plattform aufrecht zu erhalten, oder zu verbessern, kann creditshelf den Zugang zur Plattform jederzeit unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Nutzer vorübergehend einschränken, oder einstellen. creditshelf ist nicht verpflichtet, den Umfang der Leistungen zu erweitern, auch wenn dies aufgrund der technischen Entwicklung möglich wäre.

 

4. REGISTRIERUNG

4.1. Die Nutzung des vollumfänglichen Leistungsspektrums der Plattform und die Inanspruchnahme einer Vermittlungsdienstleistung von creditshelf erfordert die vorherige einmalige Registrierung und Legitimation von Nutzern auf der Plattform.

4.2. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person, sind bei der Registrierung Angaben zu mindestens einer verantwortlichen und vertretungs- /handlungsberechtigten natürlichen Person zu machen (z.B. einem Mitglied der Geschäftsleitung). creditshelf kann einen geeigneten Nachweis zur Legitimation verlangen.

4.3. Nach Eingabe der an creditshelf zu übermittelnden personen- und/oder unternehmensbezogenen Daten, wird für den Nutzer ein persönliches Nutzerkonto für die Plattform (nachfolgend „Nutzerkonto“) generiert. Jeder Nutzer, das heißt jedes Unternehmen, darf sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerkonto unterhalten. Sofern eine natürliche Person bei mehreren Unternehmen beschäftigt ist, kann diese Person in Ausnahmefällen für jedes dieser Unternehmen ein Nutzerkonto anlegen. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person, können die für den Nutzer handelnden natürlichen Personen voneinander unabhängige Zugriffsberechtigungen für das Nutzerkonto beantragen und erhalten.

4.4. Die Registrierung wird dem Nutzer von creditshelf, vorbehaltlich der Angabe aller im Registrierungsprozess geforderten Informationen, bestätigt und durch Rückbestätigung des Nutzers abgeschlossen (E-Mail, Linkbestätigung). Mit der Rückbestätigung durch den Nutzer kommt der Nutzungsvertrag zustande. Mit den Benutzerdaten kann sich der Nutzer auf der Plattform anmelden und auf den geschützten Bereich zugreifen. creditshelf behält sich vor, die Identität der Nutzer zu verifizieren, bevor diese auf den geschützten Bereich (oder Teile hiervon) zugreifen können. Die Plattform darf nur durch registrierte Nutzer auf eigene Rechnung genutzt werden. Sofern natürliche Personen als Nutzer zugelassen sind, müssen diese unbeschränkt geschäftsfähig sein und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.

4.5. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese Angaben durch Anpassung im geschützten Bereich auf www.creditshelf.com stets aktuell zu halten. Insbesondere Kontodaten sind bei Änderungen umgehend zu aktualisieren. Nutzer sind verpflichtet, die Plattform bestimmungsgemäß und im Rahmen gesetzlich zulässiger Zwecke zu nutzen. Sie sind verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte, insbesondere nicht solche, die gegen strafrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche, lizenzrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen, auf der Plattform anzeigen zu lassen, anzubieten oder zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verknüpfungen (Links) zu solchen Seiten bereitzustellen. creditshelf prüft die von Nutzern veröffentlichten Inhalte nicht und übernimmt für diese keine Verantwortung. Wird creditshelf ein Verstoß gegen die hierin enthaltenen Regelungen mitgeteilt, entfernt creditshelf solche möglicherweise rechts- oder sittenwidrigen Inhalte, Hinweise oder Links ohne weitere Prüfung. Die betreffenden Nutzer sind verpflichtet, creditshelf von allen etwaigen Ansprüchen Dritter (einschließlich anderer Nutzer), die aus der schuldhaften Verletzung dieser Nutzungsvoraussetzungen durch sie resultieren bzw. mit dieser im Zusammenhang stehen, freizustellen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Nutzer schuldhaft Inhalte wettbewerbswidriger Art und/oder solche Inhalte, an denen sie nicht über die zur Nutzung und/oder Veröffentlichung erforderlichen Rechte verfügen, auf der Plattform einstellen, veröffentlichen oder auf andere Weise nutzen.

4.6. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. creditshelf behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen einzelne Nutzer von der Plattform auszuschließen, bzw. die Nutzung von der Erfüllung besonderer Auflagen abhängig zu machen.

4.7. Der Nutzer verpflichtet sich, Dritten die Nutzung seines Nutzerkontos nicht zu gestatten bzw. zu ermöglichen. Sollte dem Nutzer bekannt werden, dass seine Zugangsdaten für das Nutzerkonto Dritten bekannt sind, so hat der Nutzer creditshelf unverzüglich zu informieren. Der Nutzer haftet für die von ihm verschuldete missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten. Dies gilt gegenüber creditshelf, aber auch gegenüber allen anderen Nutzern, der creditshelf solutions und der Partnerbank (Vertrag zu Gunsten Dritter). Das Nutzerkonto und die hieraus resultierenden Rechte und Ansprüche sind ohne schriftliche Zustimmung durch creditshelf nicht übertragbar.

4.8. Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen. Wird das Nutzerkonto vorübergehend gesperrt oder gelöscht, bleiben die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Rechte und Pflichten unberührt.

4.9. Die Nutzer der Plattform stimmen der Veröffentlichung der von ihnen eingestellten Daten ausdrücklich in dem Umfang zu, der für eine seriöse Vermittlung der Kredite und zum Betrieb der Plattform angezeigt ist (vgl. zu Einzelheiten auch die Datenschutzerklärung). Die Identität eines Investors ist für die anderen Nutzer grundsätzlich nicht erkennbar. creditshelf kann jedoch jedem Investor eine sog. Nutzer-ID zuweisen, unter der der Investor dann ggf. anonym auf der Plattform auftreten kann. Sofern creditshelf nicht im Einzelfall aus berechtigtem Interesse abweichende Vorgaben macht, können Investoren die Identität eines Kreditnehmers und Informationen des Kreditnehmers einsehen. Die Identität eines Partners kann in Zusammenhang mit einem bestimmten Kreditprojekt offengelegt werden.

4.10. creditshelf kann generell nicht dafür einstehen, dass die von Dritten und den Nutzern an creditshelf übermittelten Informationen richtig sind und der Realität entsprechen.

4.11. creditshelf kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt, oder wenn creditshelf ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten: (a) Verwarnung von Nutzern; (b) Einschränkung der Nutzung der Services der Plattform (c) vorläufige Sperrung des Nutzerkontos; sowie (d) Kündigung des Nutzungsvertrages und endgültige Sperrung des Nutzerkontos. Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt creditshelf die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere, ob ein Verschulden des Nutzers vorliegt. Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Nutzerkontos. Sobald ein Nutzerkonto gesperrt worden ist, darf der betroffene Nutzer die Plattform, sowie andere von creditshelf angebotene Dienste, auch mit anderen Nutzerkonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut registrieren.

 

5. NUTZUNGSBERECHTIGUNG

5.1. Als Nutzer der Plattform sind ausschließlich gewerbliche Nutzer und Freiberufler (Unternehmen i.S.v. § 14 BGB) im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zugelassen.

5.2. Kreditnehmer können (i) ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sein und (ii) nur juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und eingetragene Kaufleute sein. Darüber hinaus kann creditshelf weitere Voraussetzungen im Einzelfall festlegen, z.B. dass der Kreditnehmer seit mindestens zwei Jahren in einem Handelsregister in Deutschland eingetragen sein und seinen Verwaltungssitz in Deutschland haben muss, oder der Kreditnehmer einen bestimmten Mindestumsatz in den vergangenen beiden Geschäftsjahren vor Registrierung aufweisen muss.

 5.3. Investoren können natürliche, sowie juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften sein, vorausgesetzt, diese handeln bei creditshelf als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Weiterhin richtet sich das Angebot der creditshelf ausschließlich an Investoren, die professionelle Kunden sind und nicht an Privatanleger. Investoren müssen selbst oder mittels eigener Berater über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und finanziellen Mittel verfügen, um ein Kreditprojekt selbst beurteilen zu können. Eine Registrierung auf der Plattform ist für Investoren nur sehr eingeschränkt möglich. Die Aufnahme von Investoren auf die Plattform erfolgt nicht öffentlich, sondern auf Basis einer individuellen, eingeschränkten Anfrage der Investoren über die auf der Plattform angegebenen Kontaktdaten. Die Plattform ist ausdrücklich keine Schwarmfinanzierungsplattform.

5.4. Als Partner können sich juristische und natürliche Personen sowie Personenhandelsgesellschaften auf der Plattform registrieren lassen, vorausgesetzt, diese handeln bei creditshelf als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.

5.5. Eine Nutzung der Plattform durch Verbraucher (i.S.v. § 13 BGB) ist unzulässig.

 

6. NUTZUNG DER PLATTFORM DURCH KREDITNEHMER

6.1. Kreditnehmer können auf der Plattform eine Anfrage zur Vermittlung eines Kreditvertrages bzw. Kreditprojektes stellen und hierfür entsprechende Dokumente hochladen. Der Kreditnehmer stellt über das hierfür vorgesehene Modul auf der Plattform einen Kreditantrag auf Zulassung eines Kreditprojekts zur Plattform (nachfolgend „Zulassungsantrag“). Der Zulassungsantrag umfasst insbesondere: Angaben zum Kreditprojekt wie gewünschte Kredithöhe, vom Kreditnehmer noch akzeptierte Mindestkredithöhe, Laufzeit, vom Kreditnehmer noch akzeptierter maximaler Zinssatz, Zweck des Kredits, Angaben zum Unternehmen, Geschäftsmodell, Angaben zu bestehenden Krediten, Verbindlichkeiten und weitere Zahlungsverpflichtungen. Der Kreditnehmer ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zum jeweiligen Kreditprojekt gemachten Angaben verantwortlich.

6.2. Vor einer Zulassung eines Kreditprojekts auf der Plattform prüft creditshelf den Zulassungsantrag in formeller Hinsicht. Darüber hinaus erstellt creditshelf zur Sicherung der Effizienz der Plattform ein internes Kreditscoring für jedes Kreditprojekt. Das Kreditscoring wird teilweise durch eine standardisierte Vorprüfung und teilweise durch eine Einzelfallprüfung ermittelt; es wird bei einer Zulassung des Kreditprojekts bestimmten Nutzern auf der Plattform offengelegt. Das Kreditscoring-Verfahren ist ein Geschäftsgeheimnis von creditshelf, ein Anspruch des Nutzers auf Auskunftserteilung besteht nicht. Zudem kann creditshelf über einen Kreditnehmer jederzeit eine externe Bonitätsauskunft bei nach freiem Ermessen ausgewählten Dienstleistern einholen. Die externe Bonitätsauskunft wird auch von der Partnerbank für deren Kreditentscheidung benötigt.

6.3. Des Weiteren kann creditshelf von den Mitgliedern des Geschäftsleitungsorgans des Kreditnehmers und/oder wesentlichen Eigentümern bzw. wirtschaftlich Berechtigten des Kreditnehmers nach eigenem Ermessen Auskünfte bei Auskunfteien/Wirtschaftsauskunfteien einholen, insbesondere zur Bonität. Die Verwendung der Nutzerdaten für die Einholung der vorstehenden Auskünfte richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

6.4. creditshelf trifft auf Grundlage der übermittelten Informationen eine Entscheidung über die Zulassung des Kreditprojekts zur Vermittlung und die Freischaltung auf der Plattform. Ein Anspruch auf Zulassung und Freischaltung eines Kreditprojekts besteht nicht. creditshelf kann sich beim Partner (soweit vorhanden) hinsichtlich der Unterstützung des jeweiligen Kreditprojekts rückversichern und beim Partner Informationen über den Kreditnehmer und das Kreditprojekt einholen. creditshelf kann jederzeit die Freischaltung aus wichtigem Grund rückgängig machen oder das betreffende Kreditprojekt zeitweise sperren (beispielsweise, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen).

6.5. Vor Zulassung des Kreditprojekts auf die Plattform erhält der Kreditnehmer den zwischen creditshelf und dem Kreditnehmer zu schließenden Darlehensvermittlungsver-trag. Kreditnehmer können über die Plattform die zusammenfassende Darstellung des Kreditprojektes (nachfolgend „Investoren-Report“) von creditshelf zwecks Übermittlung an Investoren freigeben. Der Investoren-Report dient dazu, Finanzierungszusagen (wie nachstehend definiert) der Investoren zu erhalten. Zudem erhält der Kreditnehmer ein Antragsformular für einen Kreditvertrag, der zwischen dem Kreditnehmer und der Partnerbank geschlossen werden kann.

6.6. Kreditnehmer können über die Plattform den aktuellen Status von Zulassungsanträgen einsehen, sowie von laufenden, erfolgreich vermittelten Krediten. Ferner können auch im Zusammenhang mit laufenden Kreditprojekten Unterlagen hochgeladen werden und Stammdaten des Kreditnehmers jederzeit aktualisiert werden.

 

7. NUTZUNG DER PLATTFORM DURCH INVESTOREN

7.1. Investoren können über die Plattform bestimmte zum Kreditnehmer und zu Kreditprojekten gemachte Informationen einsehen. creditshelf stellt diese Informationen nur im Wege der Privatplatzierung (Private Placement) zur Verfügung. Die Auswahl der Investoren, die die Möglichkeit des Forderungserwerbes in Bezug auf einen Kreditvertrag bzw. ein Kreditprojekt erhalten, erfolgt auf Grundlage quantitativer und qualitativer Kriterien. Sobald das Kreditprojekt einem Investor offengelegt bzw. vorgeschlagen worden ist, ist es dem Investor untersagt, außerhalb der Plattform an den Kreditnehmer zwecks Finanzierung heranzutreten.

7.2. Investoren können die Plattform zur Forderungsvermittlung nutzen. Ein Anspruch auf Forderungsvermittlung besteht nicht. Investoren können auf der Plattform im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verbindliche Finanzierungszusagen („Finanzierungszusage“) abgeben und diese Finanzierungszusage manuell oder automatisiert für ein dem Investor vorgeschlagenes Kreditprojekt über die Plattform an creditshelf übermitteln. Finanzierungszusagen erfolgen über die auf der Plattform vorgesehene Schaltfläche.

7.3. Für automatisierte Finanzierungszusagen wird creditshelf den Investoren eine sog. Auto-Invest Funktion (nachfolgend „Auto-Invest Funktion“) zur Verfügung stellen. Die Auto-Invest Funktion ist ein Service der creditshelf, der es Investoren ermöglicht, auf Basis eigener vorab festgelegter Selektionskriterien geeignete Kreditprojekte zu identifizieren und sodann gezielt und innerhalb der vom Investor festgelegten Parameter automatisiert Finanzierungszusagen abzugeben. Der Investor gibt mit Aktivierung der Auto-Invest Funktion bereits eine Finanzierungszusage zum Kauf von Forderungen aufschiebend bedingt darauf ab, dass ein Kreditprojekt den festgelegten Selektionskriterien des Investors entspricht. Investoren haben jederzeit die Möglichkeit, die Auto-Invest Funktion zu aktivieren oder zu deaktivieren. Die Auto-Invest Funktion stellt keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung seitens creditshelf dar, sondern dient lediglich der Vereinfachung der Finanzierungszusage durch den Investor auf Basis seiner Entscheidung und eigener Investitionskriterien.

7.4. Sofern eine (manuelle oder automatisierte) Finanzierungszusage erfolgreich gewesen ist erhält der Investor eine (Bestätigungs-)E-Mail von creditshelf, in der creditshelf den Investor über dessen abgegebenes Angebot informiert. Ferner wird dem Investor ein gesondertes Formular zum Abschluss eines Forderungskaufvertrages übersendet. Es erfolgt in keinem Fall eine direkte Kreditvergabe eines Investors an einen Kreditnehmer.

7.5. Nach Erhalt der (Bestätigungs-)E-Mail von credisthelf und Übermittlung des Angebotes eines Forderungskaufvertrages, ist der Investor zur Vorleistung des Kaufpreises für den Forderungskauf verpflichtet. Der Investor ist verpflichtet, den Betrag einer erfolgreichen Finanzierungszusage auf das von der creditshelf solutions benannte Konto einzuzahlen, insbesondere bevor (i) die Partnerbank den Kreditvertrag mit dem Kreditnehmer, (ii) die Partnerbank die Vereinbarung mit der creditshelf solutions über den Verkauf der aus dem Kredit an den Kreditnehmer entstehenden Forderung auf Zins und Tilgung und (iii) die creditshelf solutions den Forderungsverkauf mit dem Investor schließt, bzw. die vorgenannten Verträge endgültig wirksam werden.

7.6. Der Investor wird bei einer erfolgreichen Finanzierungszusage von creditshelf in der (Bestätigungs-)E-Mail zur Zahlung (Vorleistung) des Kaufpreises aufgefordert. Dieser Kaufpreis ist vom Investor innerhalb von drei (3) Bankarbeitstagen (Frankfurt am Main) nach Erhalt der (Bestätigungs-)E-Mail auf das mitgeteilte Konto der creditshelf solutions zu überweisen.

7.7. Der Forderungskaufvertrag kommt nach beiderseitiger Unterzeichnung des Investors und der creditshelf solutions zustande. Der Forderungskauf und die Abtretung an den Investor erfolgt gemäß Forderungskaufvertrag aufschiebend bedingt auf das Zustandekommen des Kreditvertrages, das Entstehen der Kreditforderung und das Zustandekommen des Forderungskaufs und der Vertragsübernahme zwischen der Partnerbank und creditshelf solutions (sowie im Einzelfall ggf. weiterer Bedingungen). Sollte der Forderungskaufvertrag zwischen Investor und creditshelf solutions nicht zustande kommen oder der Kauf bzw. die Abtretung an den Investor nicht wie gemäß Forderungskaufvertrag geschuldet erfolgen, wird der vom Investor vorgeleistete Kaufpreis von creditshelf solutions zurückgezahlt; eine Verzinsung des vorgeleisteten Betrags wird dabei nicht geschuldet. Zahlungen auf das von der creditshelf solutions benannte Konto sind zweckgebunden, stehen nicht zur freien Verwendung der creditshelf solutions und dienen ausschließlich der Erfüllung des Kaufpreisanspruchs der Partnerbank gegen die creditshelf solutions.

7.8. Investoren können über die Plattform die Kreditprojekte und den Status der Kreditprojekte einsehen, bei denen der Investor Forderungen erworben hat. Ferner kann der Investor sämtliche Investor-Reporte einsehen, welche dem Investor präsentiert worden sind und eine Finanzierungszusage erfolgt ist, oder Forderungen erworben worden sind. Zudem kann ein Investor jederzeit Stammdaten aktualisieren und Verifizierungs-Dokumente auf der Plattform hochladen.

 

8. NUTZUNG DER PLATTFORM DURCH PARTNER

8.1. Kreditnehmer können sich bei einem Zulassungsantrag von einem unabhängigen Partner (z.B. Unternehmensberater, Private Equity Gesellschaften) unterstützen lassen. Dies erfolgt auf einer gesonderten Vereinbarung zwischen Partner und Kreditnehmer. creditshelf übernimmt für etwaige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung keine Haftung.

8.2. Partner unterstützen Kreditnehmer bei der Vorbereitung und Durchführung ihres Kreditprojekts. Der Partner kann den Kreditnehmer bei der Aufbereitung der notwendigen Informationen und Präsentation des Kreditprojekts unterstützen.

8.3. Partner können sich auf der Plattform registrieren und sich die betreuten Kreditnehmer des Partners anzeigen lassen. Ferner können Partner die Informationen eines betreuten Kreditnehmers bearbeiten, sowie neue Kreditnehmer und Kreditprojekte bzw. Zulassungsanträge für einen Kreditnehmer hochladen. Des Weiteren bietet die Plattform für Partner die Möglichkeit, den Status der Zulassungsanträge der vom Partner betreuten Kreditnehmer einzusehen. Die Stammdaten zum Partner oder einem betreuten Kreditnehmer können vom Partner über die Plattform aktualisiert werden.

 

9. AUKTIONSVERFAHREN

9.1. Finanzierungszusagen der Investoren erfolgen grundsätzlich auf Basis einer Sofort-Zusage.

9.2. Alternativ kann im Einzelfall über die Plattform durch creditshelf im Zusammenhang mit einem zugelassenen Kreditprojekt eine Auktion erfolgen. Bei einer Auktion wird das Kreditprojekt mehreren Investoren auf Grundlage einer Privatplatzierung angeboten, welche in einem von creditshelf festgelegten Zeitraum eine Finanzierungszusage abgeben können. Dabei spezifiziert der Investor unter Angabe des von ihm geforderten Zinssatzes, der innerhalb einer von creditshelf vorgegebenen Spanne liegen muss, einen Kreditforderungsbetrag, den er bereit ist zu diesem Zinssatz zu erwerben. Investoren erhalten bei einer Auktion Informationen zum potentiellen Kreditprojekt und zu den möglichen Konditionen eines Kredits. Der Kreditnehmer legt vor der Auktion einen Wunschkreditbetrag fest. Die finalen Konditionen des Kreditvertrages stehen erst mit Ablauf des von creditshelf vorgegebenen Zeitraums für die Auktion fest.

9.3. Nach Ende der Auktion, werden die Investoren, deren Finanzierungszusage(n) (ggf. teilweise) erfolgreich waren, von creditshelf hierüber informiert und zur Begleichung ihrer Zahlungsverpflichtung aufgefordert. Die Beträge für erfolgreiche Finanzierungszusagen sind von den Investoren innerhalb von drei Bankarbeitstagen (Frankfurt am Main) auf das mitgeteilte Konto zu überweisen.

 

10. INVESTITIONSENTSCHEIDUNG UND RISIKO FÜR INVESTOREN

10.1. Jeder Investor ist selbst für die Prüfung des Kreditnehmers und des Kreditprojekts sowie für die Angaben bei der Auto-Invest Funktion verantwortlich und trifft seine Entscheidungen auf eigenes Risiko.

10.2. Der Investor ist sich bewusst, dass er das Ausfallrisiko jeder seiner Investitionen alleine trägt. Weder creditshelf, creditshelf solutions, die Partner, die Partnerbank noch andere beteiligte Dritte übernehmen das Ausfallrisiko der Kreditforderung oder Zinsforderung. Es besteht die Gefahr, dass der Kreditnehmer seinen Tilgungs- und Zinsverpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht zeitgemäß nachkommt und der Investor daraus Verluste erleidet. Für den Investor besteht ein Totalverlustrisiko.

10.3. Der Investor erklärt, dass er aufgrund seiner Erfahrungen, Kenntnisse und seines Sachverstandes in der Lage ist, eigene Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen zu beurteilen. creditshelf kann die Abgabe von Geboten durch den Investor vom Vorliegen einer weiteren Erklärung dieses Inhalts (z.B. in Form eines ausgefüllten Suitability Check-Formulars) abhängig machen.

10.4. creditshelf empfiehlt dem Investor, sich vor einer Finanzierungszusage gegebenenfalls über die wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen der Verträge fachmännischen Rat einzuholen. Kommt der Kreditvertrag zu Stande und sind die Auszahlungsbedingungen erfüllt, zahlt die Partnerbank den Kreditbetrag abzüglich einer Vermittlungsgebühr für creditshelf in einer Summe an den Kreditnehmer aus. Die Partnerbank tritt die sich hieraus ergebenden Ansprüche auf Zins- und Tilgung insgesamt an die creditshelf solutions ab und überträgt den Vertrag im Wege einer schuldbefreienden Vertragsübernahme. Die creditshelf solutions schließt mit den Investoren jeweils aufschiebend bedingt auf das Zustandekommen des Kreditvertrages, das Entstehen der Kreditforderung und das Zustandekommen des Forderungskaufvertrages zwischen der Partnerbank und creditshelf solutions einen Forderungskaufvertrag ab.

10.5. Hinsichtlich der von creditshelf erstellten internen Kreditscorings und Risikoassessments (Kreditstärken und -schwächenanalyse) sowie der von Dritten eingeholten Bonitätsprüfungen des Kreditnehmers und hinsichtlich aller sonstigen den Investoren von creditshelf zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird der Investor ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben nur zur Sicherung der Effizienz der Plattform gemacht werden und bloß eine Indikation für die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers sind, das tatsächliche Zahlungsverhalten des Kreditnehmers jedoch hiervon abweichen kann.

 

11. STEUER

Die ordnungsgemäße Anzeige und Versteuerung von über die Plattform vermittelten Verträge und daraus resultierenden Zahlungen obliegt allein den betroffenen Nutzern. Weder creditshelf noch die creditshelf solutions geben zu der steuerlichen Behandlung Auskünfte.

 

12. BEAUFTRAGUNG DRITTER

creditshelf kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungen und Dienste im Rahmen des Nutzungsvertrages unterbeauftragten Dritten bedienen, wobei creditshelf auch in diesem Fall den Nutzern gegenüber verpflichtet bleibt.

 

13. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

13.1. Der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und creditshelf läuft auf unbestimmte Zeit und kann durch Kündigung von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende beendet werden.

13.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

13.3. Bei einer Kündigung bleiben die bis zum Ende des Nutzungsvertrages begründeten Rechte und Pflichten unberührt.

13.4. Eine Kündigung des Nutzungsverhältnisses hat auf die Wirksamkeit der sonstigen Verträge (insbesondere des Darlehensvermittlungsvertrags, Kreditvertrags und des Forderungskaufvertrags) keine Auswirkung.

13.5. Jede Kündigung hat schriftlich an die in Ziffer 1.1 genannte Adresse oder per E-Mail an info@creditshelf.com zu erfolgen.

 

14. HAFTUNG

14.1. creditshelf haftet nicht für das Zustandekommen sowie die Wirksamkeit von Verträgen (i) von Kreditnehmern mit der Partnerbank, sowie (ii) von Investoren mit der creditshelf solutions. creditshelf schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Verträge, die auf der Grundlage der Plattform angebahnt, oder abgeschlossen werden, nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen. Letzteres bezieht sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf Zahlungsausfälle aus Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer.

14.2. creditshelf haftet nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Nutzer gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Ebenso haftet creditshelf nicht für Vollständigkeit oder Richtigkeit der erhobenen Daten des Nutzers aus dem Identifizierungsverfahren oder aus der Bonitätsabfrage.

14.3. creditshelf haftet dem Nutzer unbeschränkt für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und gleich aus welchem Rechtsgrund für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet creditshelf nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aus dem Nutzungsvertrag, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von creditshelf jedoch auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.

14.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von creditshelf.

14.5. creditshelf haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. In Fällen höherer Gewalt ist creditshelf für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten befreit. Unter höhere Gewalt fällt ein von außen kommendes, betriebsfremdes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen sowie Pandemie/Epidemie).

 

15. DATENSCHUTZ

15.1. Die Sicherheit der Daten ist creditshelf sehr wichtig. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und die Verarbeitung der von den Nutzern überlassenen persönlichen Daten erfolgt unter strikter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Näheres regelt die Datenschutzerklärung, welche auf www.creditshelf.com abrufbar ist.

 

16. ÄNDERUNG DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN


16.1. creditshelf behält sich vor, diese AGB und die Datenschutzerklärung ohne Angabe von Gründen zu ändern. Inhaltliche Änderungen werden den Nutzern rechtzeitig in Textform mitgeteilt.

16.2. Änderungen gelten vom Nutzer als genehmigt, wenn binnen vier Wochen ab Zugang der Mitteilung kein Widerspruch durch den Nutzer in Textform erfolgt. Auf diese Rechtsfolge wird creditshelf in ihrer Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Änderungen gelten stets nur für die Zukunft. Erfolgt ein Widerspruch, bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

 

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1. Der Nutzungsvertrag und diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts.

17.2. Soweit rechtlich zulässig ist Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und diesen AGB ergebenden Rechtsstreitigkeiten Frankfurt am Main.

17.3. Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich anders vorgesehen, haben sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit creditshelf abgeschlossenen Nutzungsvertrags übermittelt werden, in Textform zu erfolgen.

17.4. Sollten Bestimmungen des Nutzungsvertrags, oder eine zukünftige vertragliche Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Nutzungsvertrags nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich im Nutzungsvertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck des Nutzungsvertrags auf Grundlage dieser AGB gewollt hätten, soweit sie den Punkt bedacht hätten.